Aktuelles FAG-Gutachten bestätigt Steuer- und Finanzschwäche der Kommunen Sachsen-Anhalts

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Im Rahmen eines aktuellen FAG-Gutachtens der Universität Leipzig zur Überprüfung der Binnenverteilungsregelung im hiesigen kommunalen Finanzausgleich, welches als Grundlage für die aktuell anstehende FAG-Reform 2024 – 2027 dienen wird (s. hierzu auch E-Mail-Rundschreiben vom 05.04. und 13.04.2023), erfolgte neben der ökonometrischen Überprüfung der Verteilungsregelungen der FAG-Zuweisungen auch eine Bestandsanalyse zur Finanzlage der Kommunen in Sachsen-Anhalt.

Die Gutachter kommen in dem vom Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Kommunen Sachsen-Anhalts im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittliche Steuereinnahmen aufweisen. Zudem attestieren die Gutachter den Kommunen, dass sie ihre Einnahmepotentiale auf Ebene der Realsteuersätze ausschöpfen. Diese Erkenntnis des Gutachtens widerspricht deutlich der in der Landespolitik in den letzten Jahren zu beobachtenden Argumentation, die Kommunen Sachsen-Anhalts hätten kein Finanzierungs-, sondern lediglich ein Binnenverteilungsproblem innerhalb des FAG.

In der reinen Lehre müsste sich die in dem Gutachten attestierte Steuerschwäche in Umsetzung des Verfassungsauftrags einer auskömmlichen Finanzausstattung in tendenziell höheren Zuweisungen im bundesweiten Vergleich niederschlagen. Jedoch das Gegenteil ist der Fall; selbst im ostdeutschen Vergleich weisen die Städte und Gemeinden die geringsten FAG-Zuweisungen auf. Dies bestätigt die Einschätzung des SGSA einer nicht auskömmlichen Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt. [mehr]

26.07.2023